Terminvereinbarung

Behandlungstermine biete ich nur nach vorheriger Vereinbarung an. Einen Termin vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer 0176-22524606, oder per E-Mail unter info@naturheilkunde-stoeckl.de

Gerne können Sie mich auch über das Kontaktformular der Homepage anschreiben. Ich melde mich dann bei Ihnen.

Unter der oben genannten Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse können Sie mich auch kontaktieren, falls Sie vorab spezielle Fragen zu einer möglichen Behandlung Ihrer Erkrankung oder bestimmten Therapieverfahren haben.  Wir können gerne über alles sprechen.

Sollte ich per Telefon nicht direkt erreichbar sein, hinterlassen Sie mir bitte eine kurze Nachricht, ihren Namen und eine Telefonnummer auf der Mailbox. Ich werde Sie dann so bald wie möglich zurückrufen.
 

Behandlungshonorar 

Therapeutische Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14a UStG nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Ich betreibe als Heilpraktiker eine Privatpraxis, die nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen kann. Eine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen erfolgt in der Regel nicht.

Gesetzlich Versicherte bzw. Selbstzahler entrichten daher als Pauschalhonorar 90 € pro einstündigem Behandlungstermin. Eventuell längere Behandlungstermine (z.B. Homöopathische Erstanamnese) werden entsprechend anteilig berechnet. Die Zahlung erfolgt dann nach erfolgter Rechnungsstellung.

Bitte klären Sie eventuelle Erstattungs- oder Bezuschussungsmöglichkeiten durch ihre eigene gesetzliche Krankenkasse und deren Bedingungen im Vorfeld einer Terminvereinbarung.

 

Für Privatversicherte gilt:

Die Abrechnung über eine private Krankenkasse, die Beihilfe oder eine private Zusatzversicherung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Hierfür wird eine entsprechende Rechnung zur Einreichung erstellt.

Die Behandlungskosten betragen hier pro einstündigem Termin in der Regel  zwischen 120 -150 Euro.

Bitte erkundigen Sie sich auch hier vorab bei Ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) über den jeweiligen Umfang der Kostenübernahme von Heilpraktiker-Leistungen. Den Anteil, der von der PKV nicht übernommen wird, müssen Sie selbst bezahlen.

© Naturheilkunde Stöckl, 2024

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